Besteht eine Rechtsschutzversicherung, deckt diese sämtliche anfallenden Kosten mit Ausnahme einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung ab, sofern die Angelegenheit, in der wir für Sie tätig werden sollen, vom Versicherungsschutz umfasst ist.

Regelmäßig nicht versichert sind z. B. familien- und erbrechtliche Angelegenheiten oder Verfahren wegen unbefugten Downloads. In sozialrechtlichen Angelegenheiten ist in vielen Versicherungsverträgen nur die anwaltliche Tätigkeit vor den Sozialgerichten, nicht jedoch diejenige im Widerspruchsverfahren versichert.

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, bringen Sie bitte Ihren Versicherungsschein zum ersten Gespräch mit. Wir werden dann klären, welche Kosten Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt, und die notwendigen Schritte einleiten, damit geklärt wird, ob Deckungsschutz besteht.